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Die Zusammenarbeit lohnt sich

Die Zusammenarbeit lohnt sich aber auch aus einem weiteren Grund:
Laut Schwerbehindertengesetz müssen Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, hat für jeden unbesetzten Platz eine Ausgleichabgabe zu entrichten.
Mit der Erteilung eines Produktionsauftrags an eine Werkstatt für behinderte Menschen oder dem Kauf von dort hergestellten Produkten können diese Kosten deutlich reduziert werden. Bis zu 50% des auf die Arbeitsleistungen entfallenden Rechnungsbetrags können laut §140 SGB IX auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Ein Beispiel:
  • Jährliches Auftragsvolumen an uns: 25.000,- € inklusive 5.000,- € Materialkosten.
  • Jährlich abzuführende Ausgleichsabgabe: 10.000,- €.
  • 50% der Arbeitsleistung abzüglich der Materialkosten: 10.000,- €.
  • Ergebnis: Durch die Zusammenarbeit ist keine Ausgleichsabgabe zu zahlen, Ihre Kostenersparnis: 10.000,- €!

Wenn Sie Fragen zu unseren Werkstätten haben oder ein unverbindliches Angebot anfordern möchten, können Sie die Fertigungsbereiche direkt ansprechen oder Kontakt zum Geschäftsführer aufnehmen.